Wissen
Neue Whistleblowing– & Compliance-Regeln
Betroffen sind Unternehmen ab 50 Beschäftigten und Kommunen ab 10.000 Einwohnern. Sie müssen ein eigenes Hinweisgebersystem einrichten. Hinweisgeber dürfen selbst entscheiden, ob sie erst intern Alarm schlagen wollen oder sich gleich an externe Meldestellen von Behörden wenden. Ohne Hinweisgebersystem drohen Bußgelder, Reputationsschäden und persönliche Haftung.
Hinweisgebersystem
Prüfung Compliance
Compliance-Management
Beratung im Alltag
Risikoanalyse
Hinweisgebersystem
Prüfung Compliance
Compliance-Management
Beratung im Alltag
Risikoanalyse
Details
Sie sind von den neuen Pflichten betroffen? Finden Sie hier weitere Details.
Häufig gestellte Fragen
Neue Haftungsrisiken
Wettbewerbsregister
Arbeitsrecht und das Hinweisgeberschutzgesetz
Geldwäschegesetz
Datenschutz
Lieferkettengesetz
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Deutsches Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweisgeber Whistleblower-Richtlinie
Schutz für Hinweisgeber
Schutz für Hinweisgeber
Wie Verstöße und Geldstrafen verhindert werden
Welche Sanktionen drohen nach dem Verbandssaktionengesetz?
Wann drohen Sanktionen nach dem Verbandssanktiongesetz?
Wer ist vom Verbandssaktionengesetz betroffen?
Was ist das Verbandssanktionengesetz?
Schutz vor Reputationsverlust und Sanktionen
Mögliche Sanktionen für Unternehmen und Geschäftsführer
Anforderungen an ein Hinweisgebersystem
Hinweisgeberschutzgesetz: Pflichten und Handlungsbedarf
Wen betrifft das Hinweisgeberschutzgesetz?
Zahlen & Fakten
Pragmatisch. Lösungsorientiert. Kompetent.
25
+
Mehr als 25 Jahre Erfahrung
350
+
Mehr als 350 zufriedene Kunden
TÜV
TÜV-& ISO-Norm-zertifiziert
Beratung
Ihre Beratung: Termin vereinbaren
Wir bieten Hinweisgebersysteme und das Management der Hinweise aus einer Hand! Rechtssicher und zu transparenten Festpreisen. Beginnen Sie noch heute mit einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch. 30 Minuten kostenlos und unverbindlich mit Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart.