Neue Whistleblowing– & Compliance-Regeln

Betroffen sind Unternehmen ab 50 Beschäftigten und Kommunen ab 10.000 Einwohnern. Sie müssen ein eigenes Hinweisgebersystem einrichten. Hinweisgeber dürfen selbst entscheiden, ob sie erst intern Alarm schlagen wollen oder sich gleich an externe Meldestellen von Behörden wenden. Ohne Hinweisgebersystem drohen Bußgelder, Reputationsschäden und persönliche Haftung.

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