Geldwäschegesetz

Fragen und Antworten zum Geldwäschegesetz.

Häufige Fragen zum Geldwäschegesetz

Was ist das Geldwäschegesetz?

Das Geldwäschegesetz – „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG)“ dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Wen betrifft das Geldwäschegesetz?

Betroffene Unternehmen sind insbesondere Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen, Versicherungsvermittler, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte sowie Notare, Immobilienmakler, Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter. Jedoch sind im Hinblick auf die Meldungen zum Transparenzregister auch normale juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften betroffen.

Welche Pflichten erhebt das Geldwäschegesetz?

Betroffene Unternehmen haben nach dem Geldwäschegesetz etwa Meldungen zum Transparenzregister abzugeben oder müssen bestimmte Aufbewahrungspflichten erfüllen. Zudem bestehen unter dem Schlagwort „Know your Customer“ (kurz: KYC) Pflichten zur Identifizierung der Geschäftspartner.

Was folgt aus einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz?

Verstöße gegen das Geldwäschegesetz bergen verschiedene Risiken: zum einen läuft das Unternehmen Gefahr, dass ein Bußgeldbescheid verhängt wird. Mit Geltung des Verbandssanktionengesetzes würde das Unternehmen sogar strafrechtlich belangt und potentiell noch höhere Geldstrafen zu befürchten haben. Zum anderen lauern hier Haftungsrisiken für Organmitglieder wie Vorstände oder Geschäftsführer. Weiterhin drohen dem Unternehmen bei einer strafrechtlichen Sanktionierung erhebliche Reputationsschäden.

Wie können Compliance Verstöße verhindert werden?

Ein Compliance-Management-System kann den oben beschriebenen Risiken begegnen: es trägt zum einen dazu bei, einen Überblick über die Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz zu erhalten und Änderungen der Rechtslage in diesem dynamischen Rechtsgebiet rechtzeitig wahrzunehmen. Schließlich folgt darauf die Adaption der Unternehmensprozesse nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes, um Verstöße zu verhindern.

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