Wann drohen Sanktionen nach dem Verbandssanktionengesetz?
Gesetz regelt die Sanktionen
Der Gesetzentwurf regelt die Sanktionierung der Verbände wegen sogenannter Verbandstaten. Dies sind Straftaten von Leitungspersonen oder sonstigen Personen, wenn sie Angelegenheiten des Verbandes wahrnehmen und eine Leitungsperson die Straftat durch angemessene Vorkehrungen hätte vermeiden oder jedenfalls erschweren können.
Notwendig ist die Feststellung der Begehung einer Anknüpfungstat mit Betriebsbezug, die einen Straftatbestand erfüllt und zudem rechtswidrig und schuldhaft begangen sein muss, wobei die Identität des Individualtäters nicht unbedingt festgestellt werden muss.
Pragmatisch. Lösungsorientiert. Kompetent.
25
+
350
+
TÜV
Ihre Beratung: Termin vereinbaren
Wir bieten Hinweisgebersysteme und das Management der Hinweise aus einer Hand! Rechtssicher und zu transparenten Festpreisen. Beginnen Sie noch heute mit einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch. 30 Minuten kostenlos und unverbindlich mit Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart.