Compliance–Audit & Aufbau der Compliance–Organisation
Wir von Hinweisgeberexperte empfehlen für alle Fragen rund um Compliance
eine Zusammmenarbeit mit den Compliance Rechtsanwälten.
Mehr als 350+ zufriedene Kunden









Das können die Compliance Rechtsanwälte für Sie leisten
Wir sind Hinweisgeberexperte – einer der führenden Outsourcing-Partner für Hinweisgebersysteme und interne Meldestellen in Deutschland und Österreich.
Compliance-Audit
Im Rahmen des Compliance-Audits prüfen wir, ob alle für Ihr Unternehmen geltenden gesetzlichen Vorgaben, vertraglichen Verpflichtungen und internen Richtlinien eingehalten werden. Zusätzlich analysieren wir das Risikoprofil Ihres Unternehmens.
Ziel ist es, mithilfe des Audits Compliance-Risiken frühzeitig zu erkennen und auf diese Weise Compliance-Verstöße zu vermeiden. Reduzieren Sie auf diese Weise Ihr Haftungsrisiko und vermeiden Sie Sanktionen und Geldbußen infolge von Verstößen.
Ein erfolgreich durchgeführtes Compliance-Audit entfaltet zudem präventive Wirkung. Es signalisiert potentiellen Tätern, dass Ihr Unternehmen mehr tut, als es tun müsste, und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen ernst nimmt. Schließlich können mithilfe eines Compliance-Audits auch neue Geschäftsbereiche und Compliance-Maßnahmen erfolgreich in das bestehende Unternehmenskonzept integriert werden.


Compliance-Management-System
Wir setzen Ihr individuelles Compliance-Management-System (CMS) um. Wenn Sie dies wünschen, prüfen wir in regelmäßigen Abständen, ob Ihr CMS noch Ihrem Risikoprofil entspricht.
Welchen Sinn hat ein CMS? Mithilfe eines effektiven CMS wirken Unternehmen Compliance-Verstößen präventiv entgegen. Zudem vermeiden Unternehmen Haftungsrisiken: Wenn es trotz eines CMS zum Regelverstoß kommt, haften Unternehmen nicht oder nur reduziert, da sie mit der Einrichtung des CMS alles Zumutbare getan haben, um Regelverstöße zu vermeiden bzw. aufzuklären. Wenn Unternehmen ein CMS mit der Beauftragung eines externen Compliance-Beauftragten kombinieren, können sie ihre Compliance-Organisation auslagern.
Sondersituationen
In Sondersituationen stehen wir flexibel zur Verfügung. Typische Sondersituationen sind Due-Diligence-Prüfungen oder gezielte Abfragen von Kunden hinsichtlich Ihrer Compliance-Strukturen sowie behördliche Maßnahmen.
Wir stehen auf Wunsch innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung. Unsere Beraterinnen und Berater arbeiten digital mit Ihnen zusammen. Auf Wunsch kommen wir auch persönlich zum Kunden.


Begleitung im Alltag
Nach der Durchführung eines Compliance-Audits und/ oder der Implementierung eines CMS oder anderer Compliance-Maßnahmen stehen wir auf Wunsch als externer Compliance-Beauftragter zur Verfügung. Dies bedeutet, dass wir innerhalb Ihres Unternehmens Ihre Compliance-Maßnahmen überwachen.
Wenn Sie nach dem Ende eines Projekts einen dauerhaften Partner suchen, stehen wir bereit. Hier vereinbaren wir klassischerweise transparente und pauschale Vergütungen.
Pragmatisch. Lösungsorientiert. Kompetent.
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TÜV
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Weitere passende Lösungen
Wir stellen ein digitales und analoges Hinweisgebersystem zur Verfügung. Als Ihr Compliance-Beauftragter betreiben wir dieses System und sind der Ansprechpartner für Ihre Beschäftigten. Eingehende Hinweise prüfen wir individuell durch zertifizierte Experten und geben konkrete Handlungsempfehlungen.
Neue Anforderungen für Unternehmen. Erfüllen Sie mit uns die neuen Sorgfaltspflichten. Unser Hinweisgebersystem dient auch als Beschwerdeverfahren für die Lieferkette.
Hinweisgebersysteme für einzelne Branchen sind wichtig, da oft spezielles Know-How notwendig ist, um die richtige Lösung anzubieten.
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