Schutz vor Reputationsverlust und Sanktionen

Bei unterlassener Umsetzung eines internen Hinweisgebersystems drohen der Geschäftsführung Sanktionen. Ein Hinweisgebersystem ist Kern eines Compliance-Management-Systems. Bußgelder und Strafen können bei Vorhandensein eines angemessenen Systems unter Umständen bis auf Null reduziert werden. Der effektivste Schutz vor Sanktionen: die pragmatische und vertretbare Umsetzung neuer gesetzlicher Anforderungen mit einem spezialisierten Dienstleister.

Drei wesentliche Schutzmaßnahmen

Maßnahme #1 – Internes Hinweisgebersystem

Ein internes Hinweisgebersystem schützt Unternehmen davor, dass sich Hinweisgeber mit Hinweisen an Behörden oder die Öffentlichkeit wenden.

Gelangt ein Hinweis an Stellen außerhalb des eigenen Unternehmens, droht der Verlust der Kontrolle über den Sachverhalt.

Maßnahme #2 – Betrieb des Hinweisgebersystems durch externen Beauftragten

Wenn wir oder ein anderer Dienstleister Ihr Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen und operativ betreiben, wissen Ihre Beschäftigten, dass Hinweise beachtet und kompetent bearbeitet werden. Betreibt das Unternehmen das System selbst, etwa mit einer Software, vertrauen die Beschäftigten einer solchen internen Lösung nicht im gleichen Maße. Bei einer rein internen Lösung steigt die Gefahr, dass sich Ihre Beschäftigten an externe Meldestellen von Behörden wenden.

Maßnahme #3 – Frühwarnsystem

Wir haben sämtliche Compliance relevanten Gesetzesreformen- und -vorhaben im Blick. Wir informieren regelmäßig über Neuerungen. Minimieren Sie das Risiko, dass Ihnen etwas durchrutscht.

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