Zwei Jahre Hinweisgeberschutzgesetz – Fachbeitrag von Geschäftsführer Dr. Maximilian Degenhart für die IHK Stuttgart
Im IHK Magazin Wirtschaft (Ausgabe Januar/Februar 2026) befasst sich Dr. Maximilian Degenhart mit den praktischen und rechtlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) aus anwaltlicher Perspektive.

Seit dem Inkrafttreten des HinSchG sind Unternehmen verpflichtet, interne Meldestellen nicht nur einzurichten, sondern diese auch rechtssicher, vertraulich und effizient zu betreiben. In der Praxis führen insbesondere Fehler bei Fristen, Dokumentation oder beim Schutz der Identität von Hinweisgebern zu erheblichen Haftungs- und Bußgeldrisiken.
Der Beitrag „Zwei Jahre Hinweisgeberschutzgesetz – neun Tipps zum Umgang damit“ zeigt anhand konkreter Praxiserfahrungen auf, wie Meldestellen strukturiert und Prozesse rechtssicher ausgestaltet werden können.
Behandelt werden unter anderem:
- der Umgang mit anonymen Hinweisen,
- die gesetzlichen Anforderungen an Vertraulichkeit,
- Fristen und interne Verfahrensabläufe,
- Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sowie
- typische Risiken bei internen Untersuchungen.
Zum vollständigen Artikel im IHK Magazin Wirtschaft:
HinSchG: So wenden Sie das Hinweisgeberschutzgesetz effizient und rechtssicher an – mawi-on | Ein Magazin der IHK Region Stuttgart (Rubrik: Magazin Wirtschaft – Januar/Februar 2026)
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Autor: RA Dr. Maximilian Degenhart, Geschäftsführer Hinweisgeberexperte Der Compliance Dienstleister Hinweisgeberexperte berät Mandanten bei der Einrichtung von Hinweisgebersystemen und nimmt Aufgaben von internen Meldestellen wahr. Wir betreiben Hinweisgebersysteme für mittelständische Unternehmen, börsennotierte Konzerne, Landkreise, Kommunionen und öffentliche Unternehmen.
Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf unserer Homepage und auf unserem YouTube-Kanal:
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