28.03.2023

Hinweisgeberexperte bei Bundestagsanhörung

Der Geschäftsführer von Hinweisgeberexperte war am 27. März 2023 als Sachverständiger zur öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages geladen.

Dr. Maximilian Degenhart
Geschäftsführer Hinweisgeberexperte

Im Detail

Als renommierter Experte und Geschäftsführer eines führenden Dienstleisters für Hinweisgebersysteme brachte Dr. Degenhart Praxiserfahrungen in das Gesetzgebungsverfahren ein. Der Hintergrund unserer Einladung war auch, dass Hinweisgeberexperte über 100 Hinweisgebersysteme für mittelständische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen betreibt und daher umfassende Erfahrung und Expertise in der Praxis des Hinweisgeberschutzes aufweist.

Die Stellungnahme von Hinweisgeberexperte für die Sachverständigen-Anhörung finden Sie hier:

PDF Dokument

Den Video-Mitschnitt der Sachverständigen-Anhörung zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie hier:

Zum videobeitrag

Angebot: Kostenfreies Gespräch mit unserem Experten

Möchten Sie wissen, ob die Abläufe in Ihrem Unternehmen regelkonform sind und ob Ihnen als verantwortliche Person Risiken drohen? Wir prüfen dies gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch.

E-Mail

Telefon: 089 2152 7445

Termin buchen

Autorin dieses Artikels: Anna Lempart, Leiterin Abteilung Compliance. Der Compliance Dienstleister Hinweisgeberexperte berät Kunden zu Compliance-Pflichten und deren Umsetzung in der Organisation. Frau Lempart steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf unserer Homepage und auf unserem YouTube-Kanal:

Pragmatisch. Lösungsorientiert. Kompetent.

25

+

Mehr als 25 Jahre Erfahrung

350

+

Mehr als 350 zufriedene Kunden

TÜV

TÜV-& ISO-Norm-zertifiziert

Ihre Beratung: Termin vereinbaren

Wir bieten Hinweisgebersysteme und das Management der Hinweise aus einer Hand! Rechtssicher und zu transparenten Festpreisen. Beginnen Sie noch heute mit einem ersten unverbindlichen Beratungsgespräch. 30 Minuten kostenlos und unverbindlich mit Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart.