Hinweisgeberexperte bei Bundestagsanhörung
Der Geschäftsführer von Hinweisgeberexperte war am 27. März 2023 als Sachverständiger zur öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages geladen.

Im Detail
Als renommierter Experte und Geschäftsführer eines führenden Dienstleisters für Hinweisgebersysteme brachte Dr. Degenhart Praxiserfahrungen in das Gesetzgebungsverfahren ein. Der Hintergrund unserer Einladung war auch, dass Hinweisgeberexperte über 100 Hinweisgebersysteme für mittelständische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen betreibt und daher umfassende Erfahrung und Expertise in der Praxis des Hinweisgeberschutzes aufweist.
Die Stellungnahme von Hinweisgeberexperte für die Sachverständigen-Anhörung finden Sie hier:
Den Video-Mitschnitt der Sachverständigen-Anhörung zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie hier:
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Möchten Sie wissen, ob die Abläufe in Ihrem Unternehmen regelkonform sind und ob Ihnen als verantwortliche Person Risiken drohen? Wir prüfen dies gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Autorin dieses Artikels: Anna Lempart, Leiterin Abteilung Compliance. Der Compliance Dienstleister Hinweisgeberexperte berät Kunden zu Compliance-Pflichten und deren Umsetzung in der Organisation. Frau Lempart steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie auf unserer Homepage und auf unserem YouTube-Kanal:
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