13.12.2022

Bundestag-Expertenanhörung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz steht kurz vor der Verabschiedung im Parlament und wird Ende des ersten Quartals 2023 in Kraft treten.

Dr. Maximilian Degenhart
Geschäftsführer Hinweisgeberexperte

Anschrift:

  • Hinweisgeberexperte – Compliance Beratung + Service GmbH
  • Maximilianstraße 24
  • 80539 München
  • Tel.: 089 21 52 74 45

Für Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz und den konkreten Aufgaben für betroffene Unternehmen wenden Sie sich jederzeit an uns. Kontakt aufnehmen

Bundestag-Expertenanhörung zum Hinweisgeberschutzgesetz

Am 6. Dezember 2022 haben die Fraktionen der SPD – Bündnis 90/ Die Grünen- FDP Koalition im Deutschen Bundestag eine Expertenanhörung zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz durchgeführt. Ziel des Gesprächs war es, Praxiserfahrungen zu hören und in das Gesetzgebungsverfahren miteinfließen zu lassen. Der Geschäftsführer von Hinweisgeberexperte, Dr. Maximilian Degenhart, hat als Experte für Compliance und Hinweisgebersysteme an der Expertenanhörung teilgenommen. Das Hinweisgeberschutzgesetz steht kurz vor der Verabschiedung im Parlament und wird Ende des ersten Quartals 2023 in Kraft treten.

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Autorin dieses Artikels: Anna Lempart, Leiterin Abteilung Compliance. Der Compliance Dienstleister Hinweisgeberexperte berät Kunden zu Compliance-Pflichten und deren Umsetzung in der Organisation. Frau Lempart steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

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